Unsere Zertifikate
Vorbildlicher Lehrbetrieb 2022 – 2025
Profitieren Sie vom Image eines ausgezeichneten Lehrbetriebs! Als Startplatz mit Zukunft. INEO steht für „Innovation, Nachhaltigkeit, Engagement und Orientierung“. Mit dieser Auszeichnung wurde ein weiteres sichtbares Zeichen für die Qualität unserer Lehrausbildung gesetzt.
Lehrlingsausbilder seit 1960, INEO Zertifiziert seit 2013!
Top Handelszertifikat
Seit 2019 sind wir der Träger des TOP-Handelszertifikates! Gute Geschäfte erkennen Sie jetzt schon von außen – an Eingangstüren und Schaufenstern. Denn das Gütesiegel tragen nur Geschäfte, deren Qualität und Kundennähe überprüft und mit dem TOP-Handelszertifikat bestätigt wurde.
Erfolgreich rezertifiziert im Jahr 2022!
CE Kennzeichnung nach EN 1090
Hersteller, welche Produkte im Sinne der EN 1090 in den Verkehr bringen, sind seit Juli 2014 verpflichtet, zusätzlich ein CE-Kennzeichen inkl. einer Leistungserklärung abzugeben. Dies können nur Betriebe, die über eine gültige zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Unser Metallbau-Unternehmen bietet Ihnen eine normgerechte Anfertigung, Lieferung und Montage! Zertifiziert und Rezertifiziert im Jahr 2022 !
Julius Raab Award
Der „Julius Award“ ist eine Auszeichnung für Qualitätsbetriebe in Oberösterreich und wird vom Wirtschaftsbund OÖ verliehen. Ziel ist es, Unternehmen vor dem Vorhang zu holen, die – so wie Grabner Metalltechnik – in die Zukunft investieren.
IWS Schweißaufsichtsperson
Mit dieser Zertifizierung haben wir die Kompetenz, Schweißarbeiten entsprechend den internationalen Anforderungen mit technischen Basiskenntnissen durchzuführen bzw. zu beaufsichtigen.
Hörmann Vertragshändler
Im Markt der Bauelemente addieren sich heute Tore, Türen, Zargen und Antriebe zum Namen Hörmann – denn hier ist die Hörmann-Gruppe Europas führender Anbieter. Ihr Wunschtor in Hörmann Markenqualität finden Sie bei uns
Brix Vertragshändler
Rundum schön, sicher und verlässlich – dafür steht BRIX und die BRIX-Produkte. Die Produktpalette reicht von einfachen Abgrenzungen mit Drahtgittern über formvollendete Aluminium Zäune & Tore bis hin zu Aluminium Sichtschutzfelder und Geländer für Balkone, Treppen und Terrassen.
Details zur CE-Zertifizierung
Treppenhersteller und auch Hersteller von Geländern oder Balkonen müssen ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung gemäß EN 1090 ausstatten. Die EN 1090 stellt den Stand der Technik dar und ist anzuwenden, unabhängig ob man als Betrieb zertifiziert ist oder nicht. Hersteller, welche Produkte im Sinne der EN 1090 in den Verkehr bringen, sind seit Juli 2014 verpflichtet, zusätzlich ein CE-Kennzeichen inkl. einer Leistungserklärung abzugeben.
Dies können nur Betriebe, die über eine gültige zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Ohne diese CE-Kennzeichnung tragen Sie das Risiko von möglichen Verwaltungsstrafen oder einem unvollständigen Versicherungsschutz. Unser Metallbau-Unternehmen bietet Ihnen eine normgerechte Anfertigung, Lieferung und Montage!
Die Zertifizierung der werkseigenen Produktionskontrolle durch eine akkreditierte Stelle und die CE-Kennzeichnung sind seit 1.7.2014 gesetzlich vorgeschrieben. Ausnahmen für den privaten Bereich sind nicht vorgesehen.
Abhängig von der festgelegten Ausführungsklasse (EXC), ergeben sich für den Hersteller die Anforderungen an die Fertigung, die Qualitätssicherung, den Prüf- und Dokumentationsaufwand. Zwingend erforderlich sind, abhängig von der jeweiligen Ausführungsklasse, z.B. die Fixierung der Bauteilspezifikation vor Fertigungsbeginn, eine Fertigungsplanung, die Rückverfolgbarkeit der eingesetzten Werkstoffe, geprüfte Schweißer die nach Schweißanweisungen arbeiten, eine Schweißaufsicht, 100% Sichtprüfung der Schweißnähte, zerstörungsfreie Schweißnahtprüfung, Maß- und Toleranzkontrolle, die Bauteilkennzeichnung und die Dokumentation der durchgeführten Kontrollen/Prüfungen sowie ggf. aufgetretener Abweichungen oder Reparaturen. Ggf. müssen Prüfungen zum geforderten Korrosionsschutz (z.B. Beschichtungsprotokoll) und über die Montagekontrolle von HV-Verschraubungen nachgewiesen werden.
Der Hersteller muss von einer Zertifizierungs- und Inspektionsstelle gemäß EN 1090-1 zertifiziert sein.
Der Hersteller muss die Erstprüfung durchgeführt haben.
Die werkseigene Produktionskontrolle muss die Konformität mit der EN1090 ergeben haben.
Der Hersteller muss eine Leistungserklärung gemäß Bauprodukteverordnung ausstellen.
Im Herstellungsaufwand, im Dokumentations- und Prüfaufwand, in der geforderten Personalqualifikation (Schweißaufsicht, Prüfpersonal), in den Anforderungen an das Produkt / den Bauteil.
Ja, die Zuordnung zu Ausführungsklassen (=EXC) wird in der ON-Regel 21090 festgelegt. Sie hat eine großzügige Regelung für Kleinbetriebe gebracht. Z.B. fallen Einfamilienhäuser mit bis zu vier Obergeschoßen und sonstige Tragwerke mit max. zwei Geschoßen (jeweils mit Einschränkungen hinsichtlich Stützenhöhen, Spannweiten und Verkehrslasten) in EXC1, sofern sie der Schadensfolgeklasse 1 oder 2a (Eurocode 1) entsprechen. Ebenso Geländer mit max. 1 kN/m Horizontalbelastung, auch im öffentlichen Bereich, sofern sie nicht in die Nutzungskategorie C5 fallen (Flächen mit möglichem Menschengedränge in Gebäuden mit öffentlichen Veranstaltungen).
Der Besteller legt die Ausführungsklasse durch Tragwerkplaner unter Berücksichtigung von Behördenvorgaben und den gültigen EUROCODES fest. Gibt es keine Festlegungen, so gilt EXC 2 als vereinbart (die Prüf-, Warn- und Hinweispflicht ist jedoch nicht aufgehoben).
Ja, vor allem bei größeren Bauvorhaben ist es aus Kostengründen durchaus sinnvoll Bauteile unterschiedlichen EXC zuzuordnen. Z.B. Haupttragwerke in EXC3 und untergeordnete Bauteile in EXC2. Grundsätzlich ist eine Ausführungsklasse bauteilbezogen.
Nein, es sind die spezifischen Vorgaben der EN 1090 zu regeln und es ist eine eigene Zertifizierung erforderlich.
Nein in EXC2, 3 und 4. Die Schweißaufsicht kann jedoch unter Einschränkungen an externe Personen untervergeben werden. In EXC1 sind geprüfte Schweißer gefordert, jedoch keine qualifizierte Schweißaufsicht gemäß EN1090-2.
Die CE-Kennzeichnung erfolgt am Bauteil selbst, auf der Verpackung oder mit den kommerziellen Begleitpapieren
Lieferanten unterliegen gemäß dem Recht der Vertragsfreiheit – sofern die Schutzziele nicht berührt werden – einzig und allein dem vereinbarten Liefervertrag, d.h. Statiker, Beschichter, ZfP-Prüfer, etc. benötigen keine Zertifizierung gemäß EN 1090. Hersteller müssen allerdings deren Leistungsfähigkeit beurteilen und unternehmen stets die volle Verantwortung gegenüber deren Kunden.
Halbzeuge müssen mit CE-Zeichen bestellt werden, sofern dafür harmonisierte Normen existieren. Das betrifft z.B. warmgewalzte Erzeugnisse aus Baustählen (EN 10025-1), warmgefertigte Hohlprofile (EN 10210), kaltgefertigte Hohlprofile (EN 10219), Schweißzusätze (EN 13479), HV-Schrauben (EN 14399-1) und nicht vorgespannte Schraubengarnituren (EN 15048-1).
Das Produkt ist nicht gesetzeskonform in Verkehr gebracht. Dies hat neben versicherungstechnischen Konsequenzen sowohl zivilrechtliche als auch ggf. strafrechtliche Folgen, verbunden mit hohen Geldstrafen
Mit Grabner sind Sie auf der sicheren Seite.
Wir stehen für Qualität, Sicherheit und Langlebigkeit. Diese drei wesentlichen Eigenschaften ziehen sich auch durch das gesamte Produktsortiment unserer Schlosserei in Rohrbach.