
Treppenhersteller und auch Hersteller von Geländern oder Balkonen müssen ihre Produkte mit einer CE-Kennzeichnung gemäß EN 1090 ausstatten. Die EN 1090 stellt den Stand der Technik dar und ist anzuwenden, unabhängig ob man als Betrieb zertifiziert ist oder nicht. Hersteller, welche Produkte im Sinne der EN 1090 in den Verkehr bringen, sind seit Juli 2014 verpflichtet, zusätzlich ein CE-Kennzeichen inkl. einer Leistungserklärung abzugeben.
Dies können nur Betriebe, die über eine gültige zertifizierte werkseigene Produktionskontrolle verfügen. Ohne diese CE-Kennzeichnung tragen Sie das Risiko von möglichen Verwaltungsstrafen oder einem unvollständigen Versicherungsschutz. Unser Metallbau-Unternehmen bietet Ihnen eine normgerechte Anfertigung, Lieferung und Montage!





